Loreley Freilichtbühne Hausordnung
§ 1
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Gelände der Loreley Freilichtbühne.
§ 2
Ziel der Hausordnung ist es, die Gefährdung oder Schädigung von Personen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten sowie die Loreley Freilichtbühne vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.
§ 3
Alkoholisierte Personen können von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. Alkoholfreie Getränke dürfen nur bis max. 0,5 Liter/pro Person in einem max. 0,5 ltr. Gebinde Tetrapak oder PET (kein Glas, keine Dosen) mitgebracht werden.
§ 4
Es ist nicht gestattet,
1. ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten,
2. bei Platzkarten einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen,
3. sich in den Zu- und Aufgängen zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten,
4. auf den Bänken zu stehen,
5. die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten,
6. das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und
an nicht genehmigten Plätzen abzustellen. Hierzu gehört insbesondere auch das
gesamte Gelände des Loreley Besucherzentrums,
7. bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern,
8. gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände auf das
Gelände zu bringen, wie z.B. Flaschen, Dosen, Waffen, Fahnenstangen über 1,50 m Länge sowie Gasdruckflaschen jedweder Art mitzuführen und zu benutzen,
9. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeglicher Art
mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen,
10. Kinderwagen, sperrige Picknickkörbe und sperrige Kühltaschen, Leitern, sowie
eigene Sitzgelegenheiten jedweder Art, Kisten und ähnliche Gegenstände in den
Veranstaltungsort mitzunehmen,
11. Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen,
12. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger
Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti,
Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen,
13. Tiere in den Veranstaltungsort mitzubringen,
14. bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu
bemalen und zu bekleben,
15. Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen.
Wir haben jedoch nichts dagegen, wenn die Besucher eine sogenannte Pocket-Kamera mitführen um ein Erinnerungsfoto von ihrem Konzertbesuch machen.
§ 5
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann durch Verweisung aus der Loreley Freilichtbühne, ohne Entschädigung für die Eintrittskarte und/oder Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden.
Der Ordnungsdienst ist berechtigt im Namen des Betreibers/ Veranstalters den Verweis
bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen. Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.
Stand Januar 2010